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   VG Cottbus, 15.10.2014 - 3 K 460/13   

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https://dejure.org/2014,36498
VG Cottbus, 15.10.2014 - 3 K 460/13 (https://dejure.org/2014,36498)
VG Cottbus, Entscheidung vom 15.10.2014 - 3 K 460/13 (https://dejure.org/2014,36498)
VG Cottbus, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - 3 K 460/13 (https://dejure.org/2014,36498)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03

    Tongrube; Einbau Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallverwertung; Verwertung,

    Auszug aus VG Cottbus, 15.10.2014 - 3 K 460/13
    Diesen Plänen kommt jedoch weder aufgrund gesetzlicher Regelung noch sonst eine Konzentrationswirkung (vgl. etwa: OVG für das Land Thüringen, Urteil vom 01. Februar 2012 - 1 KO 49/07 - zitiert nach juris) oder aber ein genereller Vorrang mit Ausschlusswirkung zu (vgl. im Verhältnis zu den Vorschriften des Bundes-Bodenschutzgesetzes, BVerwG, Urteil vom 14. April 2007 - 7 C 26/03 -zitiert nach juris).
  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der

    Auszug aus VG Cottbus, 15.10.2014 - 3 K 460/13
    Die Bergbehörde ist nur dann zur verbindlichen Sachentscheidung befugt, wenn keine speziellen Genehmigungsvorbehalte anderer Behörden in anderen Fachgesetzen bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 04. Juli 1986 - 4 C 31.81 -, zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2006 - 8 LA 265/04

    Bestimmtheit des Begriffs "naturnahes Kleingewässer"; Geltung des Verbotes zur

    Auszug aus VG Cottbus, 15.10.2014 - 3 K 460/13
    Dies gilt auch für z.B. von Menschen geschaffene Kleingewässer (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. September 2006 - 8 A 265/04 - ZUR 2007, 43; Kratsch/Czybulka in Schuhmacher/Fischer-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz, Kommentar, Rdnr. 21 zu § 30, m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 01.02.2012 - 1 KO 49/07
    Auszug aus VG Cottbus, 15.10.2014 - 3 K 460/13
    Diesen Plänen kommt jedoch weder aufgrund gesetzlicher Regelung noch sonst eine Konzentrationswirkung (vgl. etwa: OVG für das Land Thüringen, Urteil vom 01. Februar 2012 - 1 KO 49/07 - zitiert nach juris) oder aber ein genereller Vorrang mit Ausschlusswirkung zu (vgl. im Verhältnis zu den Vorschriften des Bundes-Bodenschutzgesetzes, BVerwG, Urteil vom 14. April 2007 - 7 C 26/03 -zitiert nach juris).
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   VG Saarlouis, 16.01.2015 - 3 K 460/13   

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VG Saarlouis, 16.01.2015 - 3 K 460/13 (https://dejure.org/2015,9658)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 16.01.2015 - 3 K 460/13 (https://dejure.org/2015,9658)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 16. Januar 2015 - 3 K 460/13 (https://dejure.org/2015,9658)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Saarlouis, 14.08.2013 - 3 K 34/13

    Ausbildungsförderung: Verspätete Vorlage eines Leistungsnachweises

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2015 - 3 K 460/13
    Eventuell sich daraus ergebende Schwierigkeiten beim Bestreiten des Lebensunterhalts muss er dadurch begegnen, dass er andere Sozialleistungen beantragt.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, juris; Rothe/Blanke BAföG, § 15 Rdnr. 19 m.w.N.; st. Rspr. d. Kammer: vgl. etwa Beschlüsse vom 01.02.2011 - 3 L 22/11 - und vom 16.09.2013 - 3 K 34/13 -, beide bei juris).

    Er muss ggf. versuchen, andere Sozialleistungen, insbesondere Sozialhilfe zu erhalten.(Ramsauer/Stallbaum/ Sternal, BAföG, 4. Aufl. § 15 Rdnr. 19) Die weitere Verzögerung des Studiums durch eine Beurlaubung hätte dagegen förderungsrechtlich keine Konsequenzen gehabt, denn ein Urlaubssemester wäre weder auf die Dauer der Förderungshöchstdauer angerechnet worden noch wäre es für die Zählweise der Fachsemester von Bedeutung gewesen, vielmehr hätten sich die maßgeblichen Zeitpunkte um die Dauer des/der Urlaubssemesters verschoben.(Vgl. Rothe/Blanke BAföG, § 20 Rdnr. 22.4; s.a. den Beschluss der Kammer vom 16.09.2013 - 3 K 34/13 -, juris).

  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94

    Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2015 - 3 K 460/13
    Dabei können nur solche Umstände berücksichtigt werden, die für eine Studienverzögerung von erheblicher Bedeutung sind, weil sie es dem Studierenden unzumutbar oder unmöglich machen, die Verzögerung zu verhindern.(BVerwG, Urteile vom 28.06.1995 - 11 C 25/94 - und 27.03.1980 - 5 C 45/78 -, beide bei juris) Grundsätzlich fordert das Gesetz, dass der Auszubildende seine Arbeitskraft voll einsetzt, damit er seine Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer abschließen kann.
  • BVerwG, 27.03.1980 - 5 C 45.78

    Ausbildungsförderung - Sammeltermine - Festsetzung der Prüfungstermine -

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2015 - 3 K 460/13
    Dabei können nur solche Umstände berücksichtigt werden, die für eine Studienverzögerung von erheblicher Bedeutung sind, weil sie es dem Studierenden unzumutbar oder unmöglich machen, die Verzögerung zu verhindern.(BVerwG, Urteile vom 28.06.1995 - 11 C 25/94 - und 27.03.1980 - 5 C 45/78 -, beide bei juris) Grundsätzlich fordert das Gesetz, dass der Auszubildende seine Arbeitskraft voll einsetzt, damit er seine Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer abschließen kann.
  • VG Saarlouis, 01.02.2011 - 3 L 22/11

    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus aus schwerwiegendem

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.01.2015 - 3 K 460/13
    Eventuell sich daraus ergebende Schwierigkeiten beim Bestreiten des Lebensunterhalts muss er dadurch begegnen, dass er andere Sozialleistungen beantragt.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, juris; Rothe/Blanke BAföG, § 15 Rdnr. 19 m.w.N.; st. Rspr. d. Kammer: vgl. etwa Beschlüsse vom 01.02.2011 - 3 L 22/11 - und vom 16.09.2013 - 3 K 34/13 -, beide bei juris).
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